Magazin · Tierschutz aktiv · 06. August 2025 · 2 Min. Lesezeit
Neue EU-Verordnung zur Haltung und Zucht von Hunden und Katzen
Das Europäische Parlament hat einen Gesetzentwurf angenommen, der erstmals EU-weite Mindeststandards für die Unterbringung, den Umgang und die Zucht von Katzen und Hunden festlegt. Worauf müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter vorbereiten, wenn der Entwurf beschlossen werden sollte?

Grund zur Freude für Europas Katzen und Hunde: Neuer Gesetzesentwurf legt Mindeststandards für ihre Haltung, Zucht und Unterbringung fest. Symbolfoto: VETO
Europaweite Standards für Tiere
Während es immer wieder Rückschritte und erschütternde News im Tierschutz gibt, geht es in manchen Aspekten und Bereichen glücklicherweise in eine gute Richtung. Sollte der EU-Gesetzesentwurf zur Unterbringung, zum Umgang und zur Zucht von Hunden und Katzen beschlossen werden, gibt es endlich europaweite Standards für die Tiere. Wie jede Gesetzesänderung bringt der Entwurf Vor- und Nachteile mit sich.
Wir haben zusammengefasst, welche Pflichten und damit verbundenen Kosten auf deutsche Tierhalterinnen und Tierhalter zukommen können, was der Entwurf für den Tierschutz bedeutet und wie du Geld und Zeit sparst, indem du dich frühzeitig informierst.
Die Kennzeichnungspflicht bedeutet, dass Tierhalter und Tierhalterinnen sicherstellen müssen, dass ihr Hund oder ihre Katze in einer nationalen Datenbank registriert ist und eindeutig identifizierbar ist, z. B. durch Mikrochippen. Das bedeutet auch, dass du bei einem Umzug oder Besitzerwechsel dein Tier ummelden musst.
Was vielleicht als bürokratischer Mehraufwand ausgelegt werden kann, dient dem Tierschutz, nämlich der Rückverfolgbarkeit und damit dem Bekämpfen von illegalem Welpen- und Kittenhandel. Das Chippen kostet 50 bis 80 Euro inklusive Tierarztkosten. Um Geld zu sparen, informiere dich frühzeitig über Förderungen oder lokale Angebote wie kostenlose Chip-Aktionen. Tierärzte und Vereine helfen dabei, sich im bürokratischen Dschungel zurechtzufinden und wir werden dich hier im Magazin informieren, sobald es News zum Gesetzesentwurf gibt.
Die Mindestanforderungen an die Haltung legen Platzangebot, Sozialkontakte, Bewegung und Pflege der Tiere fest. Das bedeutet vor allem für Züchterinnen und Züchter, aber auch für Privatleute, dass Hygienestandards eingehalten werden müssen und beispielsweise die Zwingerhaltung strengeren Regeln unterliegt, die dem Schutz der Tiere dienen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Zwingerhaltung selten ist, werden Tiere in anderen EU-Ländern leider noch häufig im Zwinger gehalten. Auch die Anbindehaltung (Kettenhaltung) sowie das Verwenden von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz soll verboten werden.
Einschränkungen und Verbote von Qualzucht: Das Kupieren von Ruten und Ohren, das Entfernen der Krallen, die Resektion der Stimmbänder und das Züchten mit extremen Merkmalen, die zu gesundheitlichen Problemen, wie Atemnot bei Möpsen und Bulldoggen durch extrem kurze Schnauzen, soll verboten werden. Die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern soll ebenfalls verboten werden.
EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen wirksame Sanktionen zu verhängen, denn meist mangelt es nicht an den Tierschutzgesetzen, sondern an ihrer Durchsetzung, wie Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil bemängelt. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Tierhalteverbote.
Der Handel mit Hunden und Katzen in der EU beläuft sich auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, davon werden 60 Prozent der Hunde und Katzen online erworben. Auch in diesem Bereich kommt es zu erfreulichen Änderungen. Der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen soll verboten werden und der Online-Handel soll stärker reguliert werden: Anbieterinnen und Anbieter müssen sich registrieren, und Plattformen sind verpflichtet, die Herkunft der Tiere zu prüfen und transparent zu machen. Achte bei der Adoption oder beim Kauf unbedingt auf registrierte Tierheime und Züchterinnen oder Züchter. Ein Hund aus dem Tierheim ist im Hinblick auf nachhaltigen Tierschutz immer die bessere Entscheidung – und künftig auch im Hinblick auf die Bürokratie: Tierheimtiere sind in der Regel bereits mit allen nötigen Unterlagen wie Chipnummer, Impfpass und Gesundheitsnachweisen ausgestattet. Als Adoptantin oder Adoptant erhält man also ein rechtlich korrekt dokumentiertes Tier, was das Risiko illegaler Herkunft oder versteckter Krankheiten deutlich senkt. Hunde und Katzen aus anderen EU- oder Nicht-EU-Staaten dürfen nur noch vermittelt werden, wenn Herkunft, Gesundheitsstatus und gesetzliche Anforderungen vollständig belegt sind.
Welche Kosten können insgesamt auf dich zukommen, wenn du bereits ein Haustier hast? Insgesamt können das Chippen, Registrieren, Impfen und der EU-Heimtierausweis zwischen 100 und 250 Euro kosten.
Unser Fazit: Ziel des Gesetzentwurfs ist ein europaweit einheitlicher Tierschutzstandard, der unsachgemäße oder gewinnorientierte Hunde- und Katzenhaltung und -zucht erschwert und damit das Risiko von Tierquälerei, kranken Tieren und illegalem Handel senkt. Ein Eurobarometer der Europäischen Kommission im Jahr 2023 hat ergeben, dass 44 Prozent der EU-Bevölkerung ein Haustier halten und sich 74 Prozent einen besseren Schutz für Haustiere wünschen – der Gesetzentwurf kommt diesem Wunsch entgegen. Die Verordnung bringt neue Pflichten mit sich, aber auch mehr Transparenz und Sicherheit für ein besseres Miteinander zwischen Mensch und Tier.
„Kommt jetzt ständig das Veterinäramt?“ magst du dich fragen. Nein, nur gewerbliche Züchter und auffällige Fälle werden regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert. Für verantwortungsbewusste, liebevolle Halterinnen und -halter ändert sich wenig. Abonniere hier unseren kostenlosen Newsletter, um zu erfahren, ob der Gesetzesentwurf umgesetzt wird.